Rechtsanwältin Susanne Heck
Rechtsanwältin Susanne Heck

Begriffserklärungen im Erbrecht

 

Erbe:        Erbe ist die Person, die laut Testament oder Erbvertrag, und sollten diese nicht vorhanden sein, kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (des Verstorbenen) ist.

 

Erbfall:        Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbfall automatisch ein. Man kann also auch ohne es vorher zu wissen etwas erben, sofern man das Erbe nicht ausschlägt.        

 

Nachlass:  Der Nachlass bezeichnet die Gesamtheit des Vererbten, also des gesamten Vermögens und der gesamten Schulden des Verstorbenen.

 

Alleinerbe:  Der Alleinerbe erhält den gesamten Nachlass des Verstorbenen.

 

Miterbe:     Wenn mehrere Erben vorhanden sind, erhält jeder einen Bruchteil des Gesamtnachlasses. Erst im Wege der Auseinandersetzung kann dann festgelegt werden, wer welchen genauen Teil des Nachlasses erhält. Der Erblasser kann auch im Testament eine Teilungsordnung festhalten.

 

Vermächtnis:

               Einzelne Gegenstände oder bestimmte Summen von Geld können als Vermächtnis an einzelne Personen gegeben werden. Der Vermächtnisnehmer hat dann gegenüber den Erben einen Anspruch auf Übergabe oder Auszahlung.

 

Gesetzl. Erbfolge:

                  Die gesetzliche Erbfolge ist dafür gemacht worden, damit niemand ohne Erben stirbtund das Vermögen bzw. die Schulden einen Nachfolger erhalten. Laut der gesetzlichen Erbfolge werden hier zunächst Familienangehörige, also Kinder Enkel Nichten und Neffen sowie Eltern und Geschwister des Erblassers berücksichtigt.

 

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch

Telefon: 06324/ 8737375

Telefax: 06324/ 8737376

 

Info@Rechtsanwältin-Heck.de

 

oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Besuchen sie auch meine Familienrechtshomepage!

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin Susanne Heck, Haßloch, Neustadt, Böhl-Iggelheim